Netzzugang und Netznutzungsentgelt

(Stand März 2007)

Das Netz stellt ein „natürliches Monopol“ dar

– Früher gehörte das Netz zum Stromversorger wie die Schienen zur Eisenbahn

– Die Sonderstellung der Stromversorgung wurde als völlig normal empfunden

– Die Stromversorgung gerät ins Visier der Deregulierungs-Kommission

– Die EU-Richtlinie zur Liberalisierung

– Deutschland ist Vorreiter und Schlußlicht zugleich

Von der Durchleitung zur „Netznutzung“

- Strom kann eigentlich gar nicht „durchgeleitet“ werden

- Der alte Begriff war technisch immer fragwürdig und verlor nun auch ökonomisch seine Grundlage

Mit Mängeln behaftet: Das EnWG von 1998

- Der „verhandelte Netzzugang“ bleibt eine deutsche Besonderheit

- Die Liberalisierung scheitert auf halbem Wege

- Unabhängigkeit des Netzbetriebs nicht gewährleistet

- Formale Gleichbehandlung von Wettbewerbern schließt Diskriminierung nicht aus

Die 1. VV wird vom Marktgeschehen überrollt

- Das alte Konzept der „Durchleitung“ erweist sich als nicht mehr zeitgemäß

Die 2. VV macht die „Durchleitung“ zur „Netznutzung“

- Lastprofile vereinfachen Belieferung von Kleinkunden

- Bilanzkreise ermöglichen Saldieren von Entnahmen und Einspeisungen

- Einteilung in zwei Handelszonen bald gegenstandslos

- Verzicht auf Papierkrieg und Wechselgebühren

- Lieferantenwechsel weiterhin problematisch

- Konfliktstoff-Katalog der Kartellbehörden

Die 3. VV verwirklicht das "Vergleichsmarktkonzept"

- Langes Tauziehen um Preisfindungsprinzipien

- 18 Strukturklassen für Netzbetreiber ermöglichen Preisvergleich

- Schlichtung auf freiwilliger Basis

- Kritik am Vergleichsmarktkonzept

- Die VV-Regeln zur Ermittlung der Netznutzungsgebühr

– Der „Gleichzeitigkeitsgrad“ korrigiert das Netznutzungsentgelt

Seit 2005 gibt es eine Regulierungsbehörde für Strom und Gas

- Bundesrat erzwingt wesentliche Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs

- Viele Elemente der alten Verbändevereinbarungen werden in die neue gesetzliche Regelung übernommen

- Die Voraussetzungen für den Netzzugang

- Wettbewerb bei Regelenergie ist vorläufig mehr Fiktion als Realität

- Regelenergie - Ausgleichsenergie - Verlustenergie

- Die Berechnung des Netznutzungsentgelts

– Regulierungsbehörde kürzt Netzentgelte empfindlich

– Anreizregulierung soll 2008 in Kraft treten

– Zuerst individuelle Obergrenzen für Erlöse – dann einheitliche Vorgaben für alle vergleichbaren Unternehmen

Flucht nach vorn - Brüssel dringt nun sogar auf die eigentumsmäßige Entflechtung der Netze

– Schwindendes Vertrauen in die EU

– Die Liberalisierung bewirkte in ganz Europa eine Erhöhung der Strompreise

– Richtlinien zur Beschleunigung der Binnenmärkte für Strom und Gas

– Minister entschärfen Richtlinie zur Versorgungssicherheit und Energie-Infrastruktur

– National wie international klappt es nicht mit dem Wettbewerb

– Untersuchung ergibt fünf Haupthindernisse

– Strom- und Gaskonzerne wegen Kartellverdachts durchsucht

– Kommission will den gordischen Knoten durchhauen – die eigentumsmäßige Entflechtung ist kein Tabu mehr

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