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(Aus: Udo Leuschner, „Kurzschluß - wie unsere Stromversorgung teurer und schlechter wurde“, S. 255 - 261)

 

 

Noch in Amt und Würden: Der Vorsitzende der CDU-Sozialausschüsse, Hermann-Josef Arentz (links) und CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer (2. v. r.) mit der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel bei einer Pressekonferenz im Jahr 2003.

CDA-Pressebild

Gehalt ohne Arbeitsverpflichtung

Die „Landschaftspflege“ der Stromversorger gerät ins Visier der Staatsanwaltschaften

Neben zielgerichtetem Lobbying entwickelte die Stromwirtschaft mannigfache Formen der politischen „Landschaftspflege“, um Personen und Institutionen bei guter Laune zu halten, die bei passender Gelegenheit nützlich sein konnten. Der Begriff tauchte erstmals Anfang der achtziger Jahre in der Flick-Affäre auf, als sich herausstellte, daß der Flick-Konzern sämtliche Bundestagsparteien mit „Spenden“ bedacht hatte – allerdings wohldosiert und mit einer klaren Präferenz für Union und FDP –, um ein freundliches politisches Umfeld für seine geschäftlichen Interessen zu erzeugen.

Zu besonderer Meisterschaft brachten es in dieser Hinsicht die stark im kommunalen Bereich verankerten Stromkonzerne RWE und VEW, die im Jahr 2000 fusionierten. In politischen Kreisen, die mit der „Landschaftspflege“ vertraut waren, wurde der Kürzel VEW mit „vom Elend weg“ übersetzt. Nach Ermittlungen der „Süddeutschen Zeitung“ standen noch Anfang 2005 mehr als 200 Stadträte und Kreisverordnete auf der Gehaltsliste von RWE. Der Vorstand von RWE Power habe mit dem Gesamtbetriebsrat sogar eine regelrechte Betriebsvereinbarung über „die Freistellung von Mitarbeitern zur Wahrnehmung staatsbürgerlicher Mandate“ geschlossen. Nach Paragraph 4 dieser Vereinbarung erhielten politische Mandatsträger „für die Dauer ihrer Mandatsausübung von RWE Power einen finanziellen Ausgleich für den Fall, daß ihre Bezüge durch die Übernahme des Mandats hinter ihrer RWE-Power-Einkommensentwicklung zurückbleiben“. Die Mandatsausübung wurde bei der betrieblichen Altersversorgung voll „als Dienstzeit“ angerechnet.

Der politischen „Landschaftspflege“ dienten auch vier sogenannte Regionalbeiräte, die das Netz- und Vertriebsunternehmen RWE Energy in Nordrhein-Westfalen einrichtete. Die rund hundert Mitglieder dieser Regionalbeiräte waren Landräte und Bürgermeister solcher Gemeinden, die ein größeres RWE-Aktienpaket besaßen oder dem Verband der kommunalen RWE-Aktionäre (VkA) angehören. Sie bekamen für die Mitgliedschaft in dem Gremium eine Jahresvergütung von 6 650 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 100 Euro. Die E.ON-Tochter Thüga unterhielt ähnliche Beiräte und honorierte die Mitgliedschaft mit jährlich 3750 Euro sowie einem Sitzungsgeld von 250 Euro. Manche dieser Beiräte trafen sich nur ein- oder zweimal im Jahr.

Mit Geld von RWE sichert der CDA-Vorsitzende Arentz seine „innere Unabhängigkeit“

Ende 2004 wurde bekannt, daß der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Hermann-Josef Arentz, auf der Gehaltsliste von RWE Power bzw. Rheinbraun stand, ohne dafür die übliche Gegenleistung zu erbringen. Der 51jährige Arentz war seit 1980 CDU-Abgeordneter im nordrhein-westfälischen Landtag. Als Landtagsabgeordneter erhielt er eine Grunddiät von monatlich 4 800 Euro sowie eine steuerfreie Kostenpauschale von 1 200 Euro. Ferner konnte er monatlich bis zu 2 300 Euro für Fahrtkosten und Aufwand geltend machen. Daß er außerdem auf der Gehaltsliste des RWE-Konzerns stand, war an sich kein Geheimnis: Im Handbuch des Landtags von Nordrhein-Westfalen hatte er selber angegeben, „seit Mai 1992 Mitarbeiter der Rheinbraun AG in Köln“ zu sein. Neu war allerdings, daß er nicht die üblichen Pflichten eines Angestellten erfüllen mußte. Die RWE Power AG bestätigte, daß Arentz „zuletzt nur noch für punktuelle Beratung“ zur Verfügung gestanden habe. Neben einem Gehalt von 60 000 Euro erhielt er von RWE Gratis-Strom bis zu 7 500 Kilowattstunden jährlich.

Das Gratis-Gehalt von RWE wurde nicht ganz zufällig vor einem CDU-Parteitag bekannt, auf dem Arentz erneut für das Präsidium kandidierte. Arentz kündigte daraufhin an, den Gehaltsbezug von RWE für die Dauer seiner Landtagszugehörigkeit ruhen zu lassen. Im übrigen vermochte er aber nichts Kritikwürdiges an seinem Verhalten zu erkennen. Er behauptete sogar, das RWE-Gehalt habe ihm als Politiker die notwendige „innere Unabhängigkeit“ gesichert. Die Parteitagsdelegierten sahen dies indessen anders: Bei der Neuwahl des Präsidiums fiel Arentz mit knapp 34 Prozent der Stimmen durch, obwohl kein Gegenkandidat aufgestellt worden war. Wenig später gab er seinen Rücktritt als CDA-Vorsitzender bekannt und kandidierte auch nicht mehr für den Landtag.

Der CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer bezieht gleich dreifache Einkünfte

Zunächst wurden mißgünstige Parteifreunde aus dem „Kölner Klüngel“ als Urheber der Enthüllung vermutet. Anscheinend richtete sich die innerparteiliche Intrige aber nicht so sehr gegen Arentz als gegen den von ihm repräsentierten Arbeitnehmerflügel in der CDU. Möglicherweise wurde sie sogar aus Kreisen der Parteiführung lanciert. Falls dies zuträfe, wäre es ein Bumerang gewesen. Denn nun stellte sich heraus, daß auch CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer äußerst großzügige Arbeitsbedingungen genoß, als er beim Stromkonzern VEW auf der Gehaltsliste stand, der im Jahr 2000 mit RWE fusionierte. Meyer hatte von 1975 bis 1999 für VEW gearbeitet. 1988 wurde er Hauptabteilungsleiter  der sauerländischen VEW-Bezirksdirektion Arnsberg. Er war in dieser Zeit Mitglied des Rates der Stadt Hamm (1975-1995), Fraktionsvorsitzender der CDU Hamm (1989-1995), Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen (seit 1990), Wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion (1990-1999) und Stellvertretender Fraktionsvorsitzender (1997-1999). Diese vielfachen politischen Aktivitäten waren mit den üblichen Verpflichtungen eines leitenden Angestellten offenkundig nicht vereinbar. Immerhin soll Meyer aber bei VEW noch über einen Schreibtisch verfügt haben, was bei Arentz nicht der Fall war. Als VEW-Bezirksdirektor verfügte er außerdem über einen Dienstwagen mit Chauffeur.

Im Unterschied zu Arentz bekam Meyer zunächst Rückendeckung von der CDU-Vorsitzenden Angelika Merkel und anderen Unionspolitikern. Zum Verhängnis wurde ihm, daß er seine finanziellen Bindungen an den RWE-Konzern nur unvollkommen offenbarte. Zunächst räumte er lediglich ein, bis heute einen Anstellungsvertrag mit RWE zu besitzen. Dieser ruhe jedoch bzw. sei mit keiner Gehaltszahlung verbunden. Allerdings beziehe er von RWE Gratis-Strom im Wert von rund 1400 Euro im Jahr und zahle ein Unternehmensdarlehen für den Hausbau ab. Außerdem habe er im Jahr 2001 von RWE „irgendeine Ausschüttung“ erhalten. Etwas später stellte sich heraus, daß Meyer im Frühjahr 1999, nachdem er zum Fraktionschef der CDU im Düsseldorfer Landtag gewählt worden war, einen Auflösungsvertrag mit VEW geschlossen hatte, der ihm eine Abfindung von insgesamt 250 000 Mark sowie bis 30. Juni 2000 die Rückkehrmöglichkeit ins alte Arbeitsverhältnis sicherte. Meyer machte von dieser Rückkehrmöglichkeit Gebrauch, nachdem die CDU bei den Landtagswahlen im Mai 2000 unterlegen war und er aus dem Fraktionsvorsitz ins Amt des Landtagsvizepräsidenten wechseln mußte. Er verzichtete jedoch nicht auf die Abfindung, sondern ließ sich diese in voller Höhe auszahlen. Auch nach seiner Wahl zum CDU-Generalsekretär im November 2000 bezog er noch fünf Monate lang Gehalt von RWE. Eine Zeitlang verfügte er so gleich dreifach über regelmäßige Einkünfte als CDU-Generalsekretär, RWE-Manager und Landtagsabgeordneter. Aufgrund dieser neu bekanntgewordenen Fakten wurde Meyer in CDU-Kreisen zunehmend als Belastung empfunden. Vor allem der nordrhein-westfälische CDU-Vorsitzende Jürgen Rüttgers forderte mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen die Ablösung des Generalsekretärs. Am 22. Dezember erklärte Meyer seinen Rücktritt.

Sein Anstellungsverhältnis mit RWE Power beendete Laurenz Meyer ebenfalls, aber unter äußerst komfortablen Umständen: Zusätzlich zu seinen hohen Pensionsansprüchen für die Zeit seiner Tätigkeit bei VEW/RWE sowie als Landtags- und Bundestagsabgeordneter erhielt er nun eine „Abfindung“ von 400 000 Euro. Die Höhe der Summe begründete RWE mit der langen Dauer des Anstellungsverhältnisses, das 1975 beim damaligen VEW-Konzern begonnen hatte: Meyer erhalte, wie üblich, pro Monat ein Bruttogehalt.

Zur Beschwichtigung der Empörung über sein Verhalten hatte Meyer angekündigt, eine Summe von 81 806 Euro den SOS-Kinderdörfern zu spenden. Es handelte sich dabei um einen Teil der Abfindung, die er von VEW kassiert hatte, obwohl er sein Pro-Forma-Arbeitsverhältnis dann doch fortsetzte. Auf Nachfrage stellte sich indessen heraus, daß er diese Zusage nicht eingelöst hatte. Allerdings überwies der RWE-Konzern den SOS-Kinderdörfern eine Spende in Höhe von 100 000 Euro. Zugleich ließ er verlauten, daß er von Meyer die Rückzahlung der „irrtümlich“ ausgezahlten 81 806 Euro erwarte.

Strafbar wurde die „Landschaftspflege“, soweit sie Amtspersonen betraf, erst durch das 1997 in Kraft getretene Korruptionsbekämpfungsgesetz. Unter anderem wurde damals das Strafgesetz dahingehend verschärft, daß Amtsträger im Zuge einer Leistung auch keine Spenden für Dritte annehmen dürfen. Außerdem war es nun nicht mehr relevant, ob das Geld für eine konkrete Amtshandlung fließt oder nur zur Klimapflege überwiesen wird.

„Pecunia non olet“ – die Strafverfolger sehen es anders

Über den verschärften Bestechungsparagraphen stolperte nicht nur die Energie Baden-Württemberg (EnBW), als sie Minister mit teuren Freikarten für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bedachte. Er wurde auch mehreren Bürgermeistern zum Verhängnis, die es gewohnt waren, Spenden der Stromversorger für kommunale Zwecke zu erhalten. So ermittelte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen den Landauer Oberbürgermeister Christof Wolff (CDU) wegen fünf Millionen Mark, die 1999 von der Berliner Bewag für die Renovierung der Landauer Festhalle gespendet worden waren. Die Bewag hatte damals für die 51-Prozent-Mehrheit an den Landauer Stadtwerken, die nun in der „Energie Südwest“ aufgingen, nur 20 Millionen Mark gezahlt, obwohl deren Wert auf fast 80 Millionen Mark geschätzt wurde. Die Staatsanwaltschaft witterte einen möglichen Zusammenhang zwischen der Spende und dem niedrigen Kaufpreis. Wolff war sowohl Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke als auch Vorsitzender des Festhallen-Fördervereins, an den die Spende floß. Falls er in dieser Doppelposition die Spende zum Nachteil der finanziellen Interessen des Energieversorgungsunternehmens veranlaßt hatte, konnte dies sogar als Untreue gewertet werden.

Im Frühjahr 2005 verhandelte das Landgericht Hildesheim gegen den früheren Oberbürgermeister von Hildesheim und Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke, Kurt Machens, sowie zwei Vorstandsmitglieder der Hildesheimer Stadtwerke. Der Vorwurf der Bestechlichkeit stützte sich auf knapp eine Million Mark, die Ruhrgas und Thüga, bevor diese sich im Jahr 2001 mit jeweils 12,6 Prozent an den Hildesheimer Stadtwerken beteiligten, einem von Machens gegründeten Verein gespendet hatten. Dieser Verein gab das Geld seinerseits für gemeinnützige Zwecke aus. Er trug den beziehungsreichen Namen „pecunia non olet“ (Geld stinkt nicht) und wurde im Juli 2002 wieder aufgelöst. Das Gericht erkannte zwar auf Freispruch, doch war der Bundesgerichtshof anderer Meinung und erzwang eine Neuverhandlung.

In der Hildesheimer Affäre wurde als Zeuge unter anderen der frühere Vorstandsvorsitzende der Ruhrgas AG, Friedrich Späth, gehört. Er berichtete, daß derartige Spenden an Vertragspartner branchenüblich seien. Eine Beeinflussung sei damit selbstverständlich nicht beabsichtigt gewesen...

Nicht das geringste Unrechtbewußtsein zeigten auch die Bürgermeister von elf badischen Gemeinden, deren Rathäuser im März 2005 von der Polizei durchsucht wurden. In diesem Fall hegte die Staatsanwaltschaft den Verdacht, das Elektrizitätswerk Mittelbaden habe die Verlängerung von Konzessionsverträgen mit Spenden an die Gemeinden erkauft.

In der Tat ließ der Regionalversorger, dessen Räume ebenfalls durchsucht wurden, den von ihm versorgten Gemeinden seit Jahren eine Mark bzw. 51 Cent pro Einwohner an Spenden zukommen. Das Geld floß an Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die von den Bürgermeistern benannt wurden.

Bei Kommunalpolitikern der Region stieß die Aktion weitgehend auf Unverständnis und Widerspruch. Sie verwiesen darauf, daß die Spendenpraxis bisher nicht beanstandet wurde und daß die im Verdacht der Vorteilsgewährung stehenden Rathauschefs selber zum Aktionärskreis des Stromversorgers gehören. In der Tat befand sich das Elektrizitätswerk Mittelbaden mehrheitlich im Eigentum der Kommunen, denen es spendete. Die öffentliche Hand betrieb hier also politische Landschaftspflege gegenüber sich selbst.

Lustreisen für Kommunalpolitiker

Anfang 2006 ermittelte die Staatsanwaltschaft Köln gegen etwa hundert Kommunalpolitiker in Nordrhein-Westfalen, die sich als Mitglieder von Kontrollgremien kommunaler Gasversorger von E.ON Ruhrgas zu mehr oder weniger touristisch geprägten Reisen einladen ließen, wegen Verdacht der Vorteilsannahme. Betroffen waren 28 Kommunen, darunter die Städte Essen, Krefeld, Leverkusen, Euskirchen und Siegburg. Parallel dazu ermittelte sie wegen Vorteilsgewährung gegen mehrere Beschäftigte von E.ON Ruhrgas, die für diese Art „Kundenpflege“ zuständig waren. Ferner prüfte sie, ob auch 50 Lokalpolitiker aus Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland auf Kosten des Energiekonzerns reisten.

Ein beliebtes Reiseziel war die Bohrinsel „Sleiper“ vor der norwegischen Küste, um dort den Kommunalpolitikern die Gasförderung zu zeigen. Andere Reisen führten nach Rom, Barcelona, St. Petersburg oder Brügge, ohne daß ein „dienstlicher“ Anlaß erkennbar gewesen wäre. Zum Beispiel reisten die Mitglieder des Aufsichtsrats der Stadtwerke Essen für etwa 120 000 Euro nach Spanien, als die Verlängerung des Liefervertrags mit E.ON anstand. Mitunter reisten auch Ehepartner mit. Konzernintern sollen die Veranstaltungen unter dem Motto „Der Kongreß tanzt“ gelaufen sein.

Die Lustreisen waren kein Geheimnis: Den Anstoß gab ein Zeitungsbericht über die bevorstehende Norwegen-Reise von 18 Mitgliedern der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats der Stadtwerke Burscheid, auf den die Staatsanwaltschaft aufmerksam gemacht worden war. Zuvor hatten sich die Burscheider Aufsichtsräte von E.ON zu einem Ausflug nach Strasbourg und zu einem Museumsbesuch in Essen einladen lassen. Im Zuge der Ermittlungen, bei denen auch die Zentrale von E.ON Ruhrgas in Essen durchsucht wurde, stieß die Staatsanwaltschaft auf die anderen Fälle.

Um einige der Reisen gab es bereits kommunalpolitische Auseinandersetzungen. So lehnten es im Oktober 2003 die Vertreter von Grünen, FDP und SPD ab, sich an einer von E.ON Ruhrgas finanzierten „Informationsreise“ des Aufsichtsrats der Stadtwerke Neuss nach Barcelona zu beteiligen. Im benachbarten Dormagen regte sich im Kommunalwahljahr 2004 öffentliche Kritik an einer von E.ON finanzierten Reise nach Amsterdam, bei der die Aufsichtsräte des kommunalen Versorgers evd ihre Partner mitgenommen hatten. Zuvor waren die evd-Aufsichtsräte auf Kosten von E.ON unter anderem nach Strasbourg und Brügge gereist.

Der RWE-Konzern pflegte ähnliche Praktiken. So reisten die Aufsichtsräte der Stadtwerke Hilden nach Strasbourg und Luxemburg, wobei RWE zumindest teilweise die Kosten übernahm. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Remscheid, an denen RWE zu 25 Prozent beteiligt ist, unternahm 2004 einen mehrtägigen Ausflug nach Madrid. Angeblicher Zweck der Reise war die Besichtigung einer Müllsortierungsanlage, obwohl die Stadtwerke Remscheid gar nicht auf diesem Sektor tätig waren.

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