Mannheimer Frag- und Kundschaftsblatt vom 27. März 1767 (zum Vergrößern Bild anklicken)


Wochenblatt

(um 1680)

Mannheimer Frag- und Anzeigsblatt

(174I - 1803)

Als der Hofrat Andreas Lamey am 1. Januar 1767 die erste Nummer seiner "Mannheimer Zeitung" herausbrachte, behauptete er in der Vorrede: "Man liefert heute das erste Zeitungsblatt, welches jemals hier gedruckt wurde."

Der Hofrat irrte. Mindestens zwei Zeitungen können seinem Blatt das Erstgeburtsrecht streitig machen. Das Ratsprotokoll erwähnt schon I680 ein Wochenblatt, das bei beim Buchdrucker Wilhelm Walther in der Friedrichsburg erschien. Schon 1752 erhielt der Frankfurter Buchhändler Christoph Mutz die Erlaubnis, ein Inserateblatt für Mannheim unter dem Titel "Frag- und Anzeigsnachrichten" herauszugeben. In diesem Fall steht allerdings nicht fest, 0b die Blätter zur Ausgabe gelangten, denn 1738 begründete ein anderer Buchhändler sein Gesuch um Konzessionierung damit, daß in der ganzen Kurpfalz keine einzige Zeitung erscheine. Verbürgt ist dagegen das Erscheinen des "Mannheimer Frag- und Anzeigsblatts" seit I741. Inhaber des Privilegs war zunächst ein gewisser Matthäus Bajer. Seit 1761 besorgte der Antiquarius Pfähler die Herausgabe.

Pfähler stellte 1770 den Antrag, die Konzession auf seine Söhne übertragen zu dürfen. Das Gesuch wurde mit folgenden Auflagen bewilligt:

1. mußte er die amtlichen Verordnungen unentgeltlich aufnehmen;

2. die Rubrik der "gelehrten Sachen" beibehalten;

3. die Preise der Lebensmittel und Landesprodukte anstatt der immer verspäteten Liste der ankommenden Fremden angeben; ebenso

4. die Versteigerungen, und wenn dann

5. noch Raum übrig sein sollte, so hatte der Verleger ein vom "consilio medico" approbiertes allgemeines Mittel für epidemische Krankheiten, auch Viehseuchen, oder einen wohlgeratenen Versuch im Ackerbau, der Viehzucht, Baumpflanzung und sonst dem gemeinen Wesen ersprießlichen Erfindung einzuschalten.

Soweit der amtliche Pflichtteil. Ein vorliegendes Exemplar des "kurfürstlich gnädigst privilegierten Mannheimer Frag- und Anzeigsblatts" vom 3. Juli 1789 läßt erkennen, daß der größte Teil des vierseitigen Blättchens von privaten Annoncen ausgefüllt wurde: Ein Fabrikant preist Regenschirme an, eine Witwe möchte ihr Haus verkaufen, zwei Händler haben Mineralwasser vorrätig, fünfmal sind Wohnungen und Zimmer zu vermieten, gleich achtmal werden Kredite zwischen 200 und 2000 Gulden angeboten, ein junges Frauenzimmer sucht eine Stelle im Haushalt, ein Schiffer bietet Mitfahrgelegenheit bis Düsseldorf und der Lotterie-Einnehmer gibt die Ziehung bekannt.

Berichte über die welterschütternden Ereignisse des Jahres I789, über die Konstituante in Frankreich, den Sturm auf die Bastille, die Abschaffung des Feudalsystems, wird man in den Spalten des "Mannheimer Frag- und Anzeigsblatts" vergeblich suchen. Auch sonst findet sich kein einziges Wort über politische oder lokale Ereignisse. Das Frag- und Anzeigsblatt war ein reines Verordnungs- und Anzeigenblatt. Es gehörte in die Kategorie der sogenannten Intelligenzblätter, die nicht etwa besonders hohe geistige Anforderungen an den Leser stellten, sondern ihre Bezeichnung dem lateinischen Wort intellegere = Einsicht nehmen verdankten.